Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht steht am Scheideweg: Während das deutsche Gesetz zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten (LkSG) und die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wichtige Meilensteine für den Schutz von Menschenrechten entlang globaler Lieferketten darstellen, droht die geplante EU-Omnibus-Verordnung diese Errungenschaften massiv auszuhöhlen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission würde zentrale Verpflichtungen auf direkte Zulieferer beschränken, die Überprüfung der Wirksamkeit von Sorgfaltsprozessen unnötig ausweiten, zivilrechtliche Haftungsregelungen abschaffen und eine Harmonisierung verhindern. Diese Deregulierung ist nicht nur menschenrechtlich ein Rückschritt, sondern auch wirtschaftspolitisch kontraproduktiv. Wie der Draghi-Bericht betont, können ambitionierte Nachhaltigkeitsregeln ein strategischer Wettbewerbsvorteil für Europa sein - sie fördern Transparenz, Investitionssicherheit und Widerstandsfähigkeit. Ein Rückbau hingegen untergräbt den Green Deal, schwächt das Vertrauen in die europäische Regulierungsmacht und benachteiligt gerade jene Unternehmen, die bereits in nachhaltige Lieferketten investieren. Die Veranstaltung plädiert daher für die Verteidigung und Weiterentwicklung verbindlicher menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten - als ethisches Gebot und ökonomische Notwendigkeit.
Referent: Pablo Campos, Fachpromotor für Globale Wirtschaft und Menschenrechte, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
SÜDWIND e.V.-Institut für Ökonomie und Ökumene